- Beginn
der
Reise
- Ende
der
Reise
- Ziel
der
Reise
Wichtig
bei Auslandsreisen:
- Flug
Notieren
Sie
sich
die
jeweilige
Zeit
des
Hinweges
zum
Flughafen
(Hin-
und
Rückreise)
Übrigens:
Der
Flughafen
gilt
bereits
als
Ausland!
- Zug
Zu
welchem
Zeitpunkt
wurde
die
Grenze
überschritten?
(Hin-
und
Rückreise)
- Auto
Zu
welchem
Zeitpunkt
wurde
die
Grenze
überschritten?
(Hin-
und
Rückreise)
Im
Fahrtenbuch
den
Kilometerstand
mit
Anfang
und
Ende
genau
eintragen.
Wichtige
Belege
aufheben:
- alle
Tickets
(Flug,
Bahn
etc.)
- Hotelbelege
Ist
das
Hotel
teurer,
brauchen
Sie
den
Beleg,
sonst
bekommen
Sie
nur
die
Pauschale
(der
Betrag,
der
über
die
Pauschale
hinausreicht,
ist
steuer-
und
sozialversicherungspflichtig).
- Taxiquittungen
- Belege
von
öffentlichen
Verkehrsmitteln
(Bus
etc.)
- Restaurantrechnungen
finanzamtlicher
Vordruck
muss
beigefügt
werden
- Sonstige
Ausgaben
(Telefon
etc.)
Wenn
Sie
über
anfallende
Telefonate
keine
Quittungen
haben,
können
Sie
auch
einen
Eigenbeleg
schreiben.
Hierauf
sollten
Sie
angeben,
wann
das
Telefonat
geführt
wurde,
mit
wem
(Name,
Firma,
Adresse)
sowie
die
entstandenen
Kosten.
Der
Eigenbeleg
muss
datiert
und
von
Ihnen
unterschrieben
sein.