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Höflichkeit mit Folgen
Der Satz am Ende eines Briefes „Für weitere Fragen stehen
wir Ihnen gern zur Verfügung“ kann fatale Folgen haben.
So endete ein einer Lieferung von Software beigelegter
Brief mit diesem Satz. Der Kunde nahm ihn wörtlich und löcherte den
Softwarehersteller telefonisch mit zahlreichen Fragen rund um Installation und
Anwendung.
Als der Softwarehersteller für diese Dienstleistungen den
üblichen Stundensatz in Rechnung stellte, weigerte sich der Kunde zu zahlen und
bekam recht: Die Formulierung im Brief sei als kostenloser Service zu
verstehen. Die telefonische Unterstützung sei nur dann entgeltlich, wenn dies
zuvor zwischen den Parteien vereinbart wurde. Amtsgericht Heilbronn
(Aktenzeichen 1C 93392)
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen
Auszug aus dem Akademie.de-Onlinekurs
"Der professionelle
Geschäftsbrief: So schreiben Sie korrekte, klar formulierte, ansprechende
Geschäftskorrespondenz!"
Den kompletten Kurs finden Sie
hier...

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