Vorsicht bei Absagen - Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG)
Mit dem am 18. August 2006 in Kraft getretenem "Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)", das mehrere EU-Richtlinien umsetzt, sollten
Sie bei der Formulierung Ihrer Bewerbungsabsagen Vorsicht walten lassen.
Durch das AGG sollen Menschen vor Diskriminierungen wegen ihrer Rasse, ihrer
ethnischer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer
Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alter oder ihrer sexuellen
Identität geschützt werden. Je nachdem, wie Sie Ihre Absage formulieren -
auch wenn es nur nett gemeint ist - verstoßen Sie gegen das neue Gesetz.
Beschränken Sie sich auf das Nötigste
Teilen Sie dem Bewerber kurz Ihr Bedauern mit und Ihre Entscheidung für
einen anderen Mitbewerber. Treffen Sie über die Gründe Ihrer Entscheidung
keine Aussagen. Lassen Sie sich auch telefonisch nicht zu weiteren
Auskünften über Ihre Gründe hinreißen.
Aussagen wie "Sie sind für unser Unternehmen leider zu alt/jung…" oder
"Da diese Tätigkeit einen hohen körperlichen Einsatz erfordert, haben wir
uns für einen männlichen Mitarbeiter entschieden…" können für Sie
kostspielig werden. Ein so abgelehnter Bewerber kann wegen Diskriminierung
Schadenersatz von Ihrem Unternehmen verlangen.