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Arbeitsrecht
- Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber |
Für das
Arbeitsleben ist ein gerechter Ausgleich von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern vonnöten. In Deutschland regulieren Gesetze und
Verordnungen, aber auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
den Arbeitsalltag sowie das finanzielle und soziale Hinterland.
Die neu überarbeitete BMWA-Publikation "Arbeitsrecht" informiert
auf verständliche Weise über die vielfachen Gesetze und
Verordnungen, an die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gebunden sind.
Broschüre als pdf-File
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Beitragssätze 2010 |
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Beitragssätze ab Januar 2010 |
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Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung |
19,9% |
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Knappschaftliche Rentenversicherung §158 Abs. 3 SGB IV |
26,4% |
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Beitragssatz der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung |
2,8%
ab 01.01.2011 3,0% |
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Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung (Gesamt - Arbeitnehmer-
u. Arbeitgeberanteil) |
1,95% |
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Zuschlag
für Kinderlose (Arbeitnehmeranteil - hier erhält man keinen
Arbeitgeberanteil) |
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen nach dem sog.
Kinderberücksichtigungsgesetz einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25
Prozentpunkten (=2,2%). |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
Die Bezugsgröße in
der Sozialversicherung ist wichtig. In der gesetzlichen Krankenversicherung
beispielsweise ist sie die Grundlage für die Festsetzung der
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder und für das
Mindestarbeitsentgelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die
Bezugsgröße die Grundlage für die Beitragsberechnung
versicherungspflichtiger Selbstständiger oder Pflegepersonen dar.
Rechengrößen und
Bezugsgröße der
Sozialversicherung 2010:
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West |
Ost |
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Monat |
Jahr |
Monat |
Jahr |
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| Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung |
5500 Euro |
66000 Euro |
4650 Euro |
55800 Euro |
| Beitragsbemessungsgrenze:
knappschaftliche Rentenversicherung |
6800 Euro |
81 600 Euro |
5 700 Euro |
68 400 Euro |
| Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung |
5500 Euro |
66 000 Euro |
4 650 Euro |
55 800 Euro |
| Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung |
4162,50 Euro |
49 950 Euro |
4 162,50 Euro |
49 950 Euro |
| Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung |
3750 Euro |
45 000 Euro |
3750 Euro |
45 000 Euro |
| Bezugsgröße in der
Sozialversicherung |
2555 Euro |
30660 Euro |
2170 Euro |
26040 Euro |
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Sachbezugswerte
2009 und 2010 |
Wenn Arbeitnehmer neben dem Lohn weitere
Sachzuwendungen, z.B. in Form von Mahlzeiten erhalten, unterliegen diese der
Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Für "freie Verpflegung" (und
"freie Unterkunft") werden dafür jährlich bestimmte Werte festgelegt.
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die
Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen
Sachbezugswert zu bewerten. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2009
betragen einheitlich bei allen Arbeitnehmern in allen Bundesländern:
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Sachbezugswerte
2009 |
Monatswert
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Tageswert
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Für freie Verpflegung
- monatlich |
210,00 Euro
|
7,00 Euro
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davon Frühstück
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46,00 Euro
|
1,53 Euro
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davon Mittagessen
|
82,00 Euro
|
2,73 Euro
|
|
davon Abendessen
|
82,00 Euro
|
2,73 Euro
|
|
Für freie Unterkunft
– monatlich |
204,00
Euro
|
6,80 Euro
|
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Sachbezugswerte 2010 |
Monatswert
|
Tageswert
|
|
Für freie Verpflegung
- monatlich |
215,00 Euro
|
7,17 Euro
|
|
davon Frühstück
|
47,00 Euro
|
1,57 Euro
|
|
davon Mittagessen
|
84,00 Euro
|
2,80 Euro
|
|
davon Abendessen
|
84,00 Euro
|
2,80 Euro
|
|
Für freie Unterkunft
– monatlich |
204,00
Euro
|
6,80 Euro
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Freie Unterkunft - Jugendliche und Azubis |
173,40 Euro |
5,78 Euro |
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Sozialversicherung |
Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte
nach § 622 BGB |
Die
gesetzlichen Kündigungsfristen gelten für die
Beschäftigungsverhältnisse, für die
keine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde und ist unabhängig von der Anzahl der
Mitarbeiter. (Die verlängerten Kündigungsfristen gelten nur im Falle einer Kündigung
seitens des Arbeitgebers.)
Die Kündigungsfrist richtet sich nach der
Beschäftigungsdauer.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer im Unternehmen werden
Zeiten, die vor der
Vollendung des 25. Lebensjahres des Mitarbeiters liegen nicht
berücksichtigt.
gesetzliche
Kündigungsfristen bei Kündigung durch den Arbeitnehmer: |
| während
vereinbarter Probezeit (für längstens 6 Monate): |
zwei Wochen zu
jedem beliebigen Termin |
| Beschäftigungsdauer
länger als 6 Monate: |
4 Wochen zum 15. o. zum
Ende eines Kalendermonats |
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Reisekosten |
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Urlaub |
Was Sie bei der Planung
des Urlaubs berücksichtigen sollten
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sonstige
Formulare |
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Verträge |
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Sonstiges |
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Praxisgebühr 10 Euro bei
Arbeitsunfall? |
Die gesetzliche Unfallversicherung ist von den Rechtsänderungen
der Gesundheitsreform nicht betroffen.
Ist nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten die
Behandlung und Rehabilitation über die gesetzliche
Unfallversicherung abgedeckt, muss keine Praxisgebühr entrichtet
werden. Voraussetzung ist, dass sich der Patient nach einem
Arbeitsunfall bei einem Durchgangsarzt vorstellt.
Wird eine Verordnung (Rezept) nach einem Arbeitsunfall oder
einer Berufskrankheit ausgestellt, sind außerdem Arznei- und
Heilmittel zuzahlungsfrei.
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