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 Arbeitsrecht - Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

 

Für das Arbeitsleben ist ein gerechter Ausgleich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vonnöten. In Deutschland regulieren Gesetze und Verordnungen, aber auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen den Arbeitsalltag sowie das finanzielle und soziale Hinterland. Die neu überarbeitete BMWA-Publikation "Arbeitsrecht" informiert auf verständliche Weise über die vielfachen Gesetze und Verordnungen, an die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gebunden sind.  Broschüre als pdf-File

 

 Beitragssätze 2010

 

Beitragssätze ab Januar 2010

Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung

19,9%

Knappschaftliche Rentenversicherung §158 Abs. 3 SGB IV

26,4%

Beitragssatz der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung

2,8%

ab 01.01.2011  3,0%

Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung (Gesamt - Arbeitnehmer- u. Arbeitgeberanteil)

1,95%

Zuschlag für Kinderlose (Arbeitnehmeranteil - hier erhält man keinen Arbeitgeberanteil)

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen nach dem sog. Kinderberücksichtigungsgesetz einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten (=2,2%).

 

Bezugsgröße in der Sozialversicherung
 

Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung ist wichtig. In der gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise ist sie die Grundlage für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder und für das Mindestarbeitsentgelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die Bezugsgröße die Grundlage für die Beitragsberechnung versicherungspflichtiger Selbstständiger oder Pflegepersonen dar.

 

Rechengrößen und Bezugsgröße der Sozialversicherung 2010:

 

West Ost

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung 5500 Euro 66000 Euro 4650 Euro 55800 Euro
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung 6800 Euro 81 600 Euro 5 700 Euro 68 400 Euro
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung 5500 Euro 66 000 Euro 4 650 Euro 55 800 Euro
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung 4162,50 Euro 49 950 Euro 4 162,50 Euro 49 950 Euro
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung 3750 Euro 45 000 Euro 3750 Euro 45 000 Euro
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2555 Euro 30660 Euro 2170 Euro 26040 Euro

 

 

 Sachbezugswerte 2009 und 2010

 

Wenn Arbeitnehmer neben dem Lohn weitere Sachzuwendungen, z.B. in Form von Mahlzeiten erhalten, unterliegen diese der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Für "freie Verpflegung" (und "freie Unterkunft") werden dafür jährlich bestimmte Werte festgelegt.

 

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2009 betragen einheitlich bei allen Arbeitnehmern in allen Bundesländern:

 

Sachbezugswerte 2009

Monatswert

Tageswert

Für freie Verpflegung - monatlich

210,00 Euro

7,00 Euro

davon Frühstück

46,00 Euro

1,53 Euro

davon Mittagessen

82,00 Euro

2,73 Euro

davon Abendessen

82,00 Euro

2,73 Euro

Für freie Unterkunft – monatlich

204,00 Euro

6,80 Euro

 

Sachbezugswerte 2010

Monatswert

Tageswert

Für freie Verpflegung - monatlich

215,00 Euro

7,17 Euro

davon Frühstück

47,00 Euro

1,57 Euro

davon Mittagessen

84,00 Euro

2,80 Euro

davon Abendessen

84,00 Euro

2,80 Euro

Für freie Unterkunft – monatlich

204,00 Euro

6,80 Euro

Freie Unterkunft - Jugendliche und Azubis 173,40 Euro 5,78 Euro

 

Sozialversicherung

 

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Arbeitspapiere

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Meldebogen zur Sozialversicherung als pdf-file

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Informationen zur Meldung zur Sozialversicherung

 

bulletTelearbeit BMA-Schreiben pdf-file
bulletReisekostenerstattung bei Vorstellungsgesprächen
bulletKündigungsfristen (auch verlängerte Kündigungsfristen bei Kündigung durch den Arbeitgeber)  

 

Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte
nach § 622 BGB

Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten für die Beschäftigungsverhältnisse, für die keine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde und ist unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. (Die verlängerten Kündigungsfristen gelten nur im Falle einer Kündigung seitens des Arbeitgebers.)

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Beschäftigungsdauer. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer im Unternehmen werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Mitarbeiters liegen nicht berücksichtigt.

 

gesetzliche Kündigungsfristen bei Kündigung durch den Arbeitnehmer:

während vereinbarter Probezeit (für längstens 6 Monate): zwei Wochen zu jedem beliebigen Termin
Beschäftigungsdauer länger als 6 Monate: 4 Wochen zum 15. o. zum Ende eines Kalendermonats

 

Reisekosten
 
bulletReisekosten 2010:
Übersicht über die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten und BMF-Schreiben dazu
bulletReisekosten 2009:

Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei beruflich oder betrieblich veranlassten Auswärtstätigkeiten im Ausland ab 1. Januar 2009

Das BMF-Schreiben gibt die ab 1. Januar 2009 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich oder betrieblich veranlasster Auswärtstätigkeit im Ausland bekannt.

 

Urlaub
 

Was Sie bei der Planung des Urlaubs berücksichtigen sollten

 

bulletMindesturlaub für Arbeitnehmer

Der jährliche Mindesturlaub beträgt gem. § 3 BUrlG 24 Werktage. Unter Werktagen in diesem Sinne versteht man alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. 

Genaueres im Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesministerium für Arbeit) als pdf-file

bulletUrlaubsbescheinigung
bulletAnspruch auf Bildungsurlaub

 

sonstige Formulare

 

Meldebogen zur Sozialversicherung pdf-Datei
bulletBeitragsnachweis Krankenkasse Text-Format (im Downloadbereich von www.vorlagendownload.de)
bulletPersonaldatenstammblatt
bulletÜbersicht Anwesenheit/Fehlzeiten Text-Format
bulletBewirtungskostenabrechnung zum Ausfüllen mit dem PC (seit 1.1.2004 nur noch 70% anrechenbar)

Sie wollen das Formular ohne Anmeldung zum geschützten Bereich downloaden? Dann klicken Sie bitte hier... (Link öffnet in neuem Fenster)

bulletUnfallanzeige zum Ausfüllen mit dem PC Word-Dokument (im Downloadbereich von www.vorlagendownload.de)
bulletReisekostenabrechnung
bulletErstellung einer Stellenbeschreibung Text-Format

 

Verträge
bulletArbeitsvertrag pdf-Format
bulletArbeitsvertrag Text-Format
bulletErklärung eines geringfügig Beschäftigten (pers. Daten und Erklärung) pdf-Format
bulletAnstellungsvertrag zwischen Eheleuten pdf-Format
bulletAnstellungsvertrag zwischen Eheleuten Text-Format

 

Sonstiges
bulletBewerbungsabsage
bulletKündigung
bullet Abfindungsrechner online
bullet Unfallanzeige ab 1.8.2002 als Word-Datei
bulletUrlaubsbescheinigung
bulletUrlaubsantrag Text-Format
bullet Antrag auf Bildungsurlaub mit Infoblatt Text-Format
bulletMuster Stellenbeschreibung Assistentin der Geschäftsführung

 

 Praxisgebühr 10 Euro bei Arbeitsunfall?

 

Die gesetzliche Unfallversicherung ist von den Rechtsänderungen der Gesundheitsreform nicht betroffen.

 

Ist nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten die Behandlung und Rehabilitation über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, muss keine Praxisgebühr entrichtet werden. Voraussetzung ist, dass sich der Patient nach einem Arbeitsunfall bei einem Durchgangsarzt vorstellt.

 

Wird eine Verordnung (Rezept) nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ausgestellt, sind außerdem Arznei- und Heilmittel zuzahlungsfrei.

Online-Rechner

 Brutto/Netto Lohnberechnung 

 

Abfindungsrechner
schätzt eine Abfindung und berechnet die Versteuerung

 

Renditerechner

 

Stellenbeschreibung

 

Arbeit im Team

Wie stellt man ein erfolgreiches Team zusammen? 
Welche Basis braucht die Arbeit im Team
Sind Sie teamfähig
Welche Voraussetzungen muss der Teamleiter mitbringen?

 

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