Unterstützen Sie unser Projekt, damit die Inhalte unserer Seite kostenlos bleiben können
 Donate Now
 

Home Nutzung Impressum

Sekretariat
Reiseplanung
Korrespondenz
Telekommunikation
Personalfragen
Finanzen/Bank
Englisch
dies und das
Magazin
Nachschlagewerke
Bewerbung

 

Anspruch auf Bildungsurlaub

Die Einzelheiten zum Bildungsurlaub sind im „Bildungsurlaubgesetz“ des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

In den meisten Bundesländern gilt: wer mindestens sechs Monate bei einer Firma beschäftigt ist, hat Anspruch auf Bildungsurlaub von in der Regel fünf Arbeitstagen. Die Kosten der Fortbildung trägt der Arbeitnehmer während der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für diese Zeit bei vollem Lohnausgleich freistellt. Allerdings darf der Arbeitgeber wegen „dringenden betrieblichen Erfordernissen“ die Freistellung verweigern.

Viele Mitarbeiter lassen den Bildungsurlaub ungenutzt verfallen, denn der Anspruch darauf erlischt wie der Anspruch auf Erholungsurlaub am Jahresende (Ausnahme: der Arbeitgeber überträgt ihn auf das nächste Jahr, oder der Bildungsurlaub wurde unbegründet abgelehnt).

Sprechen Sie Ihren Chef doch einfach mal darauf an! Viele Arbeitgeber stellen den Mitarbeiter nicht nur frei, sondern zahlen auch noch die Fortbildungskosten/Seminarkosten, wenn die vermittelten Inhalte von Firmeninteresse sind.

Tipps für Mütter/Väter mit kleinen Kindern:

Wie Sie Zuschüsse für die Betreuungskosten Ihres Kindes während einer Fortbildung/eines Bildungsurlaubs erhalten

Antrag beim Arbeitgeber auf Bildungsurlaub nach dem Bildungsurlaubsgesetz

Bundesland

Rechtsgrundlage

Bildungsurlaub

Berlin

Berliner Bildungsurlaubsgesetz

10 Arbeitstage in 2 Jahren

Brandenburg

Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz

10 Arbeitstage in 2 Jahren

Bremen

Bremisches Bildungsurlaubsgesetz

10 Arbeitstage in 2 Jahren

Hamburg

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz

10 Arbeitstage in 2 Jahren

bei 5-Tage-Woche

12 Arbeitstage in 2 Jahren

bei mehr als 5-Tage-Woche

Hessen

Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub

5 Arbeitstage pro Jahr

bei 5-Tage-Woche

Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern

5 Arbeitstage pro Jahr

bei 5-Tage-Woche

Niedersachsen

Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

5 Arbeitstage pro Jahr

Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung –Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

5 Arbeitstage pro Jahr oder 10 Arbeitstage in 2 Jahren

Rheinland-Pfalz

Gesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung

10 Arbeitstage in 2 Jahren

Saarland

Saarländisches Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetz

5 Arbeitstage pro Jahr

Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung

5 Arbeitstage pro Jahr

Schleswig-Holstein

Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein

5 Arbeitstage pro Jahr oder bis zu 10 Arbeitstage in 2 Jahren

bei 5-Tage-Woche

In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsfreistellungsgesetze.

Genauere Infos erhalten Sie bei den zuständigen Stellen der Länder für den Bildungsurlaub und die Bildungsfeistellung:

Internetadressen der Informationsseiten der einzelnen Bundesländer zum Thema Bildungsurlaub

Berlin

Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Arbeit und Frauen

www.berlin.de/bildungsurlaub

Brandenburg

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/63097

Bremen

Senator für Bildung, Wissenschaft
Referatsgruppe Weiterbildung und
Außerschulische Berufsbildung

http://www.bildung.bremen.de

Hamburg

Behörde für Bildung und Sport

Amt für Bildung
http://www.bildungsurlaub-hamburg.de

Hessen

Hessisches Sozialministerium
http://www.bildungsurlaub.hessen.de/

Mecklenburg-Vorpommern

Landesversorgungsamt Mecklenburg-Vorpommern
http://www.weiterbildung-mv.de/

Niedersachsen

Niedersächsischer Bund für freie Erwachsenenbildung e.V.
http://www.niedersachsen.de/master/C23138_N7016_L20_D0.html

Nordrhein-Westfalen

C@ll NRW - Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung
0180 3 100 118 (0,09 Euro/min.)

http://www.weiterbildung-nrw.de

Rheinland-Pfalz

Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung
Forschung und Kultur

http://www.mwwfk.rlp.de/Weiterbildung/Bildungsfreistellung/Bildungsfreistellung.htm

Saarland

Allgemeine und politische Weiterbildung:

Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft

http://www.bildungsserver.saarland.de

Sachsen-Anhalt

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Referat Erwachsenenbildung/Weiterbildung

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=bildungsfreistellung

Schleswig-Holstein

Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
http://www.bildungsurlaub.schleswig-holstein.de/

In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsfreistellungsgesetze.

Antrag beim Arbeitgeber auf Bildungsurlaub nach dem Bildungsurlaubsgesetz

Einen interessanten Beitrag zum Thema "Bildungsurlaub" finden Sie auf der Homepage von akademie.de - klicken Sie hier...

Donate Now

War dieser Beitrag hilfreich für Sie? Dann würden wir uns über eine Spende freuen, denn unser Projekt finanziert sich überwiegend durch Spenden!


 

 

Stichwortsuche


Machen Sie mit:
Austausch und Informationen zum Thema Büro/Office über die von uns gegründete Gruppe bei Facebook


Kostenloser Newsletter
eintragen
austragen

Bei der Zusammenstellung der Inhalte der Homepage und des Newsletters wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für fehlerhafte Angaben und deren Folgen wird keinerlei Haftung übernommen.


Ihre Meinung ist uns wichtig!
Egal ob Anregungen, Themenvorschläge oder Kritik - wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen feedback@officeorga.de


Donate Now

War dieser Beitrag hilfreich für Sie? Dann würden wir uns über eine Spende freuen, denn unser Projekt finanziert sich überwiegend durch Spenden!

 

 

© officeorga® Heidi Floßbach


Bei der Zusammenstellung der Inhalte wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für fehlerhafte Angaben und deren Folgen wird keinerlei Haftung übernommen.

Alle Urheber- und Eigentumsrechte vorbehalten
*Rechtlicher Hinweis: Die erwähnten Markennamen sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum der jeweiligen Firmen und dienen nur zur Erläuterung.