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Anspruch auf Bildungsurlaub
Die Einzelheiten
zum Bildungsurlaub sind im „Bildungsurlaubgesetz“ des
jeweiligen Bundeslandes geregelt.
In den
meisten Bundesländern gilt: wer mindestens sechs Monate bei
einer Firma beschäftigt ist, hat Anspruch auf Bildungsurlaub
von in der Regel fünf Arbeitstagen. Die Kosten der Fortbildung
trägt der Arbeitnehmer während der Arbeitgeber den
Arbeitnehmer für diese Zeit bei vollem Lohnausgleich
freistellt.
Allerdings darf der Arbeitgeber wegen „dringenden
betrieblichen Erfordernissen“ die Freistellung verweigern.
Viele
Mitarbeiter lassen den Bildungsurlaub ungenutzt verfallen, denn
der Anspruch darauf erlischt wie der Anspruch auf
Erholungsurlaub am Jahresende (Ausnahme: der Arbeitgeber überträgt
ihn auf das nächste Jahr, oder der Bildungsurlaub wurde unbegründet
abgelehnt).
Sprechen
Sie Ihren Chef doch einfach mal darauf an! Viele Arbeitgeber
stellen den Mitarbeiter nicht nur frei, sondern zahlen auch noch
die Fortbildungskosten/Seminarkosten, wenn die vermittelten
Inhalte von Firmeninteresse sind.
Antrag beim
Arbeitgeber auf Bildungsurlaub nach dem Bildungsurlaubsgesetz
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Bundesland
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Rechtsgrundlage
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Bildungsurlaub
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Berlin
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Berliner
Bildungsurlaubsgesetz
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10
Arbeitstage in 2 Jahren
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Brandenburg
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Brandenburgisches
Weiterbildungsgesetz
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10
Arbeitstage in 2 Jahren
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Bremen
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Bremisches
Bildungsurlaubsgesetz
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10
Arbeitstage in 2 Jahren
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Hamburg
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Hamburgisches
Bildungsurlaubsgesetz
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10
Arbeitstage in 2 Jahren
bei 5-Tage-Woche
12 Arbeitstage in 2 Jahren
bei mehr als 5-Tage-Woche
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Hessen
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Hessisches
Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub
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5
Arbeitstage pro Jahr
bei 5-Tage-Woche
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Mecklenburg-Vorpommern |
Bildungsfreistellungsgesetz des
Landes Mecklenburg-Vorpommern |
5
Arbeitstage pro Jahr
bei 5-Tage-Woche
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Niedersachsen
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Niedersächsisches
Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen
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5
Arbeitstage pro Jahr
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Nordrhein-Westfalen
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Gesetz
zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen
und politischen Weiterbildung
–Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz
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5
Arbeitstage pro Jahr oder 10 Arbeitstage in 2 Jahren
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Rheinland-Pfalz
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Gesetz
über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für
Zwecke der Weiterbildung
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10
Arbeitstage in 2 Jahren
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Saarland
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Saarländisches
Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetz
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5
Arbeitstage pro Jahr
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Sachsen-Anhalt
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Gesetz
zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der
Weiterbildung
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5
Arbeitstage pro Jahr
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Schleswig-Holstein
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Bildungsfreistellungs-
und Qualifizierungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein
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5
Arbeitstage pro Jahr oder bis zu 10 Arbeitstage in 2 Jahren
bei 5-Tage-Woche
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In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und
Thüringen gibt es keine Bildungsfreistellungsgesetze. |
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Genauere Infos erhalten Sie bei den zuständigen Stellen der
Länder für den Bildungsurlaub und die Bildungsfeistellung:
Antrag beim Arbeitgeber
auf Bildungsurlaub nach dem Bildungsurlaubsgesetz
| Einen interessanten Beitrag
zum Thema "Bildungsurlaub" finden Sie auf der Homepage von akademie.de -
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